Die Grundregel lautet, dass der Webseitenbetreiber sich eine Genehmigung des Fotografen bzw. des Urhebers bei Verwendung des Bildes einholen muss. Eine Erlaubnis zur Nutzung des Bildes beinhaltet nicht zugleich auch die Zusage zur Veröffentlichung. Die ausdrückliche Zustimmung dafür muss vorliegen. Schließen Sie für diesen Zweck immer einen Lizenzvertrag und den Nutzungsumfang mit dem Rechteinhaber ab. Der Umfang der Nutzung kann inhaltlich, zeitlich oder räumlich begrenzt sein. Das bedeutet, dass je nach Vereinbarung die Nutzung nur in einem bestimmten Land oder in einem begrenzten Zeitraum erfolgen kann.
Nachfolgend muss der Urheber im Bildnachweis genannt werden. Geben Sie die Quelle im Impressum Ihrer Webseite an. Zudem muss der Verweis auf den Urheber – je nach Lizenzvereinbarung – auch unter dem Bild oder sogar in dem Bild aufgeführt sein.
Dies kann wie folgt aussehen: © Urheber / Urheber-Website.de – Bild-Nr.: 123456
Wird eine Agentur zur Betreuung des Internetauftritts beauftragt, gelten folgende Regeln:
Webseitenbetreiber sind dazu verpflichtet, die Agentur auf die vorher genannten Grundsätze zu überprüfen. Lassen Sie sich alle wichtigen Unterlagen zur Nutzungsberechtigung von der Agentur vorlegen. Geschieht dies nicht, wird im Falle einer Urheberrechtsverletzung der Betreiber zur Verantwortung gezogen.
Zur Bestimmung dieser Rechtslage entschied das Oberlandesgericht München einen neuen Beschluss einzuführen. In einem aktuellen Fall wurde ein Webseitenbetreiber zur Rechenschaft gezogen. Er beauftragte eine Agentur zur Gestaltung seiner Internetpräsenz. Die Agentur sicherte zu, über alle Nutzungsrechte der verwendeten Bilder zu verfügen. Der Webseitenbetreiber verließ sich auf das Wort, ohne sich die die vollständigen Unterlagen zeigen zu lassen. Aufgrund der Verletzung des Urheberrechtes bekam der Betreiber eine Abmahnung. Nun wurde entschieden, dass Webseitenbetreiber sich die Unterlagen zur Lizenzkette der Agentur vorlegen lassen müssen. In der Lizenzkette sind alle Lizenznehmer eines Werkes erfasst. Dies bedeutet auch, dass ein Lizenzerwerber berechtigt ist, eigenständig Lizenzen weiterzugeben.
Abschließend ist für Sie in kurzen Schritten zusammengefasst, was Sie bei der Nutzung von Bildern beachten müssen: