Online-Pressemitteilungen – was Sie beachten sollten

1. Die wichtigste Regel: KEINE werblichen Pressemitteilungen!

Pressetexte mit reinen Shop- oder Produktvorstellungen werden in der Regel nicht veröffentlicht und bieten auch für den Leser keinen Anreiz zum Lesen. Neue Produkte können selbstverständlich vorgestellt werden, bitte achten Sie aber bei der Formulierung der Pressemitteilung auf eine neutrale Sprache. Stellen Sie Ihre neuen Produkte und Dienstleistungen sachlich vor und beschreiben Sie Vorteile und Eigenschaften. 

Verwenden Sie jedoch keine werblichen Formulierungen wie „Das beste Produkt dieser Art“, „Wir sind besser als unsere Mitbewerber…“ „Mit unserer Dienstleistung wird alles gut“. 

Pressemitteilungen sollten immer inhaltlich relevant zu Ihren Suchbegriffen sein und einen Mehrwert für den Leser und das Portal bieten.

2. Der Aufbau einer Pressemitteilung

Überschrift/ Titel

Die Überschrift einer Meldung sollte ausdrucksstark sein und einen der wichtigsten Suchbegriffe beinhalten. Der Titel sollte höchstens 63 Zeichen umfassen, um eine optimale Darstellung in den Suchmaschinen zu erreichen. In der Regel sind aber bis 100 Zeichen möglich.

Der erste Absatz/ Teaser

Der Teaser beinhaltet die Kernaussage der Mitteilung. In 2-3 Sätzen sollten hier die wesentlichen Inhalte der Pressemitteilung zusammengefasst werden. Orientieren Sie Sich an folgenden Leitfragen, den fünf „W“: Wer? Was? Wann? Wo? Warum?

Der erste Absatz sollte eine Art Anreiz oder Aufhänger enthalten, sodass Leser ermuntert werden die vollständige Pressemitteilung zu lesen. Bitte fügen Sie auch in diesem Abschnitt Ihre Suchbegriffe ein. Die maximale Länge des Teasers sollte 300 Zeichen betragen, optimal sind aber max. 153 Zeichen.

Der Pressetext

An den Teaser schließt sich der eigentliche Pressetext an. Bitte formatieren und strukturieren Sie den Text übersichtlich, am besten in einzelne thematische Blöcke aufgeteilt. Optimal sind 3–5 Absätze, welche für eine bessere Lesbarkeit und Orientierung bestenfalls mit Zwischenüberschriften (Wenn möglich Keywords verwenden) versehen werden. Die jeweiligen Absätze sollten nach der Bedeutsamkeit des entsprechenden Inhalts sortiert sein und das wichtigste zuerst erwähnt werden. Vermeiden Sie eine langatmige Einführung und kommen Sie gleich auf den Punkt. Bei einer Produktbeschreibung sollte zum Beispiel der relevante Nutzen des Produktes zuerst angeführt werden und ergänzende, bzw. weniger wichtige Funktionen oder Fakten weiter unten. Formulieren Sie kurz und prägnant. Kein Satz sollte länger als 1,5 Zeilen sein.

Abschluss der Pressemitteilung

Abschließend sollten am Ende jeder Pressemitteilung noch relevante Informationen über das Unternehmen stehen. Dazu gehören der Ansprechpartner und die vollständigen Kontaktinformationen wie Anschrift, Telefon, Fax, E – Mail und URL, der Link zu der eigenen Homepage bietet weiterführende Informationen.

Bei fortlaufenden Pressemitteilungen wäre es gut, wenn am Ende der Pressemitteilung noch einmal ein kurzer Absatz mit allgemeinen Informationen zum Unternehmen angefügt wird. Dieser Absatz sollte nicht mehr als 2-3 Sätze umfassen und bietet vor allem eine gute Gelegenheit, die wichtigen Suchbegriffe zu platzieren, z. B. „Die Beispiel GmbH gehört zu den führenden Büroartikelunternehmen. Der Online–Shop www.beispielshop.de bietet ein umfangreiches Angebot an Bürozubehör, Druckerzubehör und Büroartikeln.“

Insgesamt sollte der ganze Presseartikel zwischen 200 und 300 Wörter umfassen, bei Möglichkeit gerne auch mehr. Der maximale Umfang beträgt 6.000 Zeichen. Bei einigen Portalen ist ein Mindestumfang von 250 Wörtern erforderlich.

3. Die wichtigsten Fakten zusammengefasst:

• Lesbare und interessante Inhalte mit Mehrwert für den Leser: keine Werbung
• Klare Ausdruckweise und Formulierungen: keine Wortspiele, Anspielungen oder Doppeldeutungen.
• Klare Gliederung und Zwischenüberschriften
• Verwendung von relevanten Suchwörtern (Keywords)
• Eventuell die Verwendung von wenigen Zitaten

4. Beispiele für den Inhalt einer Pressemitteilung:

• Soziale Aktivitäten und Sponsoring
• Neue Produkte oder Services
• Personalien: Neueinstellungen oder Veränderungen
• Stellungnahmen zu aktuellen Themen, Ereignissen oder veränderten Rahmenbedingungen
• Präsenz auf Messen
• Auszeichnungen, Preise, Zertifizierungen
• Aktuelle Veranstaltungen und Seminare
• Eröffnung neue Verkaufsräume, Schauräume, Örtlichkeiten
• Jahresabschlussberichte, Geschäftsberichte
• Veröffentlichungen

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