Verkaufen- aber sicher! Wie Sie rechtliche Vorgaben für Ihren B2B-Shop einhalten

Online Shops sind heutzutage eine zuverlässige Möglichkeit, Produkte und Dienstleistungen bequem von zuhause oder unterwegs aus zu bestellen. Solche Shops dienen aber nicht nur ausschließlich dem Handel zwischen Unternehmen und Privatkunden. Immer mehr Unternehmen nutzen den Online Handel inzwischen auch für Geschäftskunden. Hier gelten allerdings andere rechtliche Vorgaben, die einzuhalten sind, um die Sicherheit im Online-Handel auch langfristig zu garantieren. Wir haben für Sie einen groben Überblick über die Anforderungen für Online-Shops im B2B-Bereich erstellt. Fragen zur genauen Gestaltung und eine rechtsverbindliche Beratung sollten allerdings mit einem Anwalt abgestimmt werden.

Zunächst ist es wichtig, sicherzustellen, dass nur Geschäftskunden im Online Shop einkaufen dürfen. Ein Pflichtfeld, in dem der Firmenname angegeben werden muss, reicht demnach als Identifikation nicht aus. Der Geschäftskunde sollte im Shop auf jeden Fall auch nach seiner Umsatzsteuer-Identifikationssnummer (kurz Ust-IDNr) gefragt werden. Weiterhin ist die sicherste Variante, ein Kundenkonto erst nach Überprüfung des Gewerbescheins freizuschalten. Um möglichen Missverständnissen vorzubeugen, sollten zudem die AGB’s allgemeinverständlich formuliert, speicher- und ausdrucksfähig sein. Ein Impressum ist auch in einem Online Shop Pflicht, je nach Rechtsform sollten die Angaben im Impressum ergänzt werden. Die Datenschutzerklärung im B2B-Shop unterscheidet sich von der im B2C-Bereich jedoch nicht. Auch sie muss eine Aufklärung über Art, Umfang und Zweck der personenbezogenen Erhebung enthalten.

Niedrigere Anforderungen an B2B Online-Vertrieb

Hinsichtlich der Preisbezeichnung gibt es jedoch weitere Unterschiede zwischen B2C und B2B. Die Angabe von Nettopreisen ist im Online-Vertrieb mit Geschäftskunden durchaus zulässig, es muss jedoch vorab sichergestellt sein, dass nur Geschäftskunden einen Kauf tätigen können.

Weiterhin muss gewerblichen Kunden anders als Privatkunden kein Widerrufs- & Rückgaberecht eingeräumt werden. Auf fernabsatzrechtliche Pflichtinformationen kann allgemein im B2B-Bereich eher verzichtet werden. Auch die Button-Lösung, das heißt, das Schaffen von Transparenz durch eindeutige Button-Beschriftungen wie z.B. „Jetzt zahlungspflichtig bestellen“, greift nicht unbedingt auch für Geschäftskunden.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die rechtlichen Vorgaben bei B2B-Shops deutlich niedriger sind als im B2C-Bereich. Jedoch sollten sich Shop-Betreiber dennoch an gewisse Vorgaben halten, um die Sicherheit im Online-Vertrieb für sich und seine Geschäftskunden zu garantieren.

#Unsere Bildnachweise finden Sie im Impressum.

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